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Hier gibt es unsere Schul- und Entgeltordnung als Download


Schul- und Entgeltordnung für Neuverträge ab 01.07.2023


Schul- und Entgeltordnung gültig für laufende Verträge 





Entgeltordnung

der Musikschule Söhre-Kaufunger Wald e.V.

gültig ab 01.07.2022


1. Allgemeines


Das Unterrichtsentgelt deckt nur etwa 2/3 der Kosten der Musik-schule, 1/3 werden durch Zuschüsse der Gemeinden (Lohfelden, Kaufungen, Fuldabrück, Niestetal, Nieste und Söhrewald), des Landkreises Kassel und des Landes Hessen gedeckt. Im Folgenden werden die reduzierten Entgelte genannt.
Das Unterrichtsentgelt bezieht sich auf eine Unterrichtseinheit und wird durch Lastschriftverfahren eingezogen. Sollten Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird pro Rechnungsstellung monat-lich 4 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben.


2. Entgelt

2.1. Grundunterricht

Unterrichtsfächer

Zeit pro Unterrichseinheit

Entgelt pro Unterrichseinheit  

Eltern-Kind-Gruppen

ab 18 Monate bis 3 Jahre

(ab 5 Teilnehmer)
1 Erwachsener und 1 Kind

40 Minuten

9,85 €

Musikalische Früherziehung

ab 4 Jahren

(6-7 Teilnehmer)

40 Minuten

9,85€

Musikalische Früherziehung

ab 4 Jahren

(ab 8 Teilnehmer)

50 Minuten

9,85 €

Instrumentaler Grundkurs
inkl. Xylophonmiete

ab 6 Jahren

(5 - 7 Teilnehmer)

45 Minuten

11,50 €

 

2.2. Instrumentalunterricht / Gesang

Unterrichtsfächer

Zeit pro Unterrichseinheit

Entgelt pro Unterrichseinheit

Gruppenunterricht 

(5 - 7 Teilnehmer)

45 Minuten

11,50 €

Gruppenunterricht  

(3 - 4 Teilnehmer)

45 Minuten

13,85 €

Partnerunterricht

45 Minuten

20,90 €

Einzelunterricht

30 Minuten

26,80 €

Einzelunterricht

45 Minuten

35,75 €

Partnerunterricht Klavier

45 Minuten

23,00 €

Einzelunterricht Klavier

30 Minuten

31,00 €

Einzelunterricht Klavier

45 Minuten

41,00 €

  

2.3. Ensembleunterricht

Unterrichtsfächer

Zeit pro Unterrichseinheit

Entgelt pro Unterrichseinheit

Instrumental-Ensemble

je nach Teilnehmerzahl

6,00 €

Rock-/Jazzband

je nach Teilnehmerzahl

7,00 €

Chor

je nach Teilnehmerzahl

4,00 €

 

2.4. Verminderte Zuschüsse

- Für Personen, die nicht mehr in der Ausbildung sind, reduziert sich der Zuschuss um 20%.

- Für Personen, die außerhalb des Landkreises Kassel wohnen, reduziert sich der Zuschuss um 20%.

- Für Personen, die im Landkreis Kassel in einer Gemeinde wohnen, die keinen Zuschuss an die Musikschule zahlt, reduziert sich der Zuschuss um 10%.

2.5. Miete von Instrumenten

Die Instrumentenmiete wird monatlich fällig und staffelt sich nach Wert der Instrumente wie folgt:

Gitarre, E-Gitarre, Ukulele: 7,00 €

Violine, Viola, Trompete, Posaune: 9,00 €

Querflöte, Klarinette, Saxophon, Violoncello: 12,00 €

Xylophon: 4,00 €

2.6. Ermäßigungen

- Erhalten mehrere Mitglieder einer Familie Unterricht in Grund- und Instrumentalfächern, so reduziert sich das Entgelt pro Familienmit-glied um 10%.

- Ab dem 3. Kind einer Familie reduziert sich das Entgelt um 20% pro Kind.

- Erhält ein Schüler Unterricht in mehreren Grund- und Instrumentalfächern, so wird für  jedes Fach eine Ermäßigung von 10% gewährt.

- Schülern, die Instrumentalunterricht erhalten, wird ein Zuschuss in Höhe von 50% zum Ensembleunterricht gewährt. Ab dem 2. Ensemblefach wird für dieses kein Entgelt fällig.

- Eine Ermäßigung aus sozialen Gründen kann auf Antrag im Rahmen der Möglichkeiten der Musikschule gewährt werden.


3. Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.


Für den Vorstand:


Arnim Roß                       Dieter Zinke

(1. Vorsitzender)             (Schatzmeister)