Musikschule Söhre-Kaufunger Wald
 

Entgeltordnung [download]

 

der Musikschule Söhre-Kaufunger Wald e.V.

(die Entgeltordnung ist auch als Download zu finden unter "Wir über uns" - "Download")



 

1. Allgemeines

Das Unterrichtsentgelt deckt nur etwa 2/3 der Kosten der Musikschule, 1/3 werden durch Zuschüsse der Gemeinden (Lohfelden, Kaufungen, Fuldabrück,
Niestetal, Nieste und Söhrewald), des Landkreises Kassel und des Landes Hessen gedeckt. Im Folgenden werden die reduzierten Entgelte genannt.

Das Unterrichtsentgelt bezieht sich auf eine Unterrichtseinheit und wird durch Lastschriftverfahren eingezogen.


2. Entgelt


2.1. Grundunterricht


Unterrichtsfächer

Zeit pro

Unterrichseinheit

Entgelt pro

Unterrichseinheit

Musikgarten

für Eltern u. Kinder 

(ab 10 Teilnehmer)

30 Minuten

7,20 €

1 Erwachsener

und 1 Kind

Musikalische

Früherziehung

(6-7 Teilnehmer)

40 Minuten

7,45 €

Musikalische

Früherziehung

(ab 8 Teilnehmer)

50 Minuten

7,45 €

Aufbaukurse

Musikalische Früherziehung

(3-4 Teilnehmer)

45 Minuten

9,25 €

Aufbaukurse

Musikalische Früherziehung

(ab 5-7 Teilnehmer)

45 Minuten

8,25 €

Aufbaukurse

Musikalische Früherziehung

(ab 8 Teilnehmer)

45 Minuten 7,45 €

Instrumentenkarussell

(3-5 Teilnehmer)

45 Minuten

11,75 €

 

2.2. Hauptfachunterricht

 

Unterrichtsfächer

Zeit pro

Unterrichseinheit

Entgelt pro

Unterrichseinheit

Gruppenunterricht 

(5 - 7 Teilnehmer)

45 Minuten

8,75 €

Gruppenunterricht  

(3 - 4 Teilnehmer)

45 Minuten

10,85 €

Partnerunterricht

30 Minuten

10,85 €

Partnerunterricht

45 Minuten

15,30 €

Einzelunterricht

30 Minuten

19,15 €

Einzelunterricht

45 Minuten

27,90 €

Klavierunterricht/

Partnerunterricht

30 Minuten 11,85 €

Klavierunterricht/

Partnerunterricht

45 Minuten

16,40 €

Klavierunterricht/

Einzelunterricht

30 Minuten

20,50 €

Klavierunterricht/

Einzelunterricht

45 Minuten

29,10 €

Suzukiunterricht/

zusätzliche Gruppenstunde

45 Minuten 5,00 €

 

2.3. Ensembleunterricht

 

Unterrichtsfächer

Zeit pro

Unterrichseinheit

Entgelt pro

Unterrichseinheit

Gruppenunterricht

(bis 5 Teilnehmer)

je nach 

Teilnehmerzahl

5,00 €

Gruppenunterricht

(von 6-14 Teilnehmer)

je nach 

Teilnehmerzahl

2,50 €

Gruppenunterricht

(ab 15 Teilnehmer)

je nach 

Teilnehmerzahl

2,00 €

Rock-/Jazzband

je nach 

Teilnehmerzahl

5,00 €

 

2.4. Verminderte Zuschüsse


2.4.1. Für Personen, die nicht mehr in der Ausbildung sind, reduziert sich der Zuschuss um 10%.

2.4.2. Für Personen, die außerhalb des Landkreises Kassel wohnen, reduziert sich der Zuschuss um 20%.

2.4.3. Für Personen, die im Landkreis Kassel in einer Gemeinde wohnen, die keinen Zuschuss an die Musikschule zahlt (z.Zt. Helsa), reduziert sich der Zuschuss um 10%.


2.5. Miete von Instrumenten


Die Instrumentenmiete wird monatlich fällig, und staffelt sich nach Wert der Instrumente wie folgt:

Mandoline, Gitarre: 5,50 €, E-Gitarre: 5,50 €

Violine, Trompete, Posaune: 7,50 € 

Querflöte, Klarinette, Saxophon, Violoncello: 10,50 €

Xylophon: 4,00 €, Xylophon groß: 9,00 €, Akkordeon: 7,00 €


2.6. Ermäßigungen


- Erhalten mehrere Mitglieder einer Familie Unterricht in Grund- und Hauptfächern, so reduziert sich das Entgelt pro Familienmitglied um 10%.

- ab dem 3. Kind einer Familie reduziert sich das Entgelt um 20% pro Kind.

- Erhält ein Schüler Unterricht in mehreren Grund- und Hauptfächern, so wird für jedes Fach eine Ermäßigung von 10% gewährt.

- Schülern, die Hauptfachunterricht erhalten, wird ein Zuschuss in Höhe von 50% zum Ensembleunterricht gewährt. Ab dem 2. Ensemblefach wird kein Entgelt mehr fällig.

- Für das zweite Kind im Musikgarten wird kein Entgelt fällig.

- Eine Ermäßigung aus sozialen Gründen kann auf Antrag im Rahmen der Möglichkeiten der Musikschule gewährt werden.


3. Inkrafttreten


Die Entgeltordnung tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.


Für den Vorstand:


Michael Reuter              Andreas Siebert

(1. Vorsitzender)           (Schatzmeister)

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